Rückblick zum Thema: Mythen rund ums Frauenhaus und Beratung „Verein Frauen helfen Frauen“ am 11.03.2025 im Bürgerhaus mit Kerstin Bergdorf
Es gibt viele Mythen und Geschichten rund um ein Frauenhaus. Deshalb war der Vortrag mit 22 Frauen sehr gut besucht, um sich ein eigenes Bild über Wahrheit und Geschichten zu machen. Und so erfuhren wir Einiges:
Das Frauenhaus ist ein wichtiger und geheimer Rückzugsort für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Gewalt gegen Frauen, sei es körperlich oder seelisch, ist ein ernstes und weit verbreitetes Problem, das in vielen Formen auftritt und in unserer Gesellschaft immer noch verkannt wird. Physische Gewalt ist dabei nur eine Facette; zunehmend erleben Frauen auch digitale Gewalt, die über das Internet, Handys und ständige Kontrollen ausgeübt wird. Diese Formen der Gewalt können ebenso belastend und traumatisierend sein wie körperliche Übergriffe. Oft braucht es mehrere Anläufe, um sich endgültig von einem gewalttätigen Partner zu trennen. Wichtig zu wissen: Gewalt kann man auch im Nachhinein anzeigen, hier gilt eine Frist von 3 Monaten. Bei sexualisierter Gewalt ist es möglich, eine anzeigenunabhängige Spurensicherung, bei der Beweismittel anonymisiert dokumentiert und gespeichert werden, durchführen zu lassen. Diese Beweise werden ein Jahr lang in der Rechtsmedizin aufbewahrt. In dieser Zeit kann die betroffene Person dann entscheiden, ob sie rechtliche Schritte einleiten will.
Das Kirchheimer Frauenhaus hat 12 Plätze für Frauen und Kinder. Jede Frau hat für sich und ihre Kinder ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer, Bad etc. werden geteilt. Die Bewohnerinnen versorgen sich und ihre Kinder in eigener Verantwortung. Zudem sind viele der Kosten, die während des Aufenthalts anfallen, selbst zu tragen, was die finanzielle Belastung erhöht.
Im Frauenhaus finden betroffene Frauen einen geschützten Raum, in dem sie sich von ihrer gewalttätigen Beziehung distanzieren können. Sie bekommen Hilfe bei der Regelung der finanziellen Sicherung und Informationen bei rechtlichen Fragen zur Trennung, Scheidung und zum Gewaltschutzgesetz. Bei Bedarf auch Vermittlung zu weiteren Einrichtungen, Behörden, Ausländeramt etc…Der leer gefegte Wohnungsmarkt erschwert den Frauen den Weg raus aus dem Frauenhaus und hinein in eine neue Selbstständigkeit. Die Mitarbeiterinnen unterstützen die Frauen dabei, ihre Selbstwirksamkeit wiederzuerlangen und einen Neuanfang zu wagen, um eine stabile Zukunft zu ermöglichen.
2018 wurde per Gesetz beschlossen (sogenannte Istanbul-Konvention) beschlossen, dass die Gewalt gegen Frauen bekämpft werden muss, jedoch wird kaum benötigtes Geld zur Verfügung gestellt und es fehlen nach wie vor deutschlandweit ca.14.000 Frauenhausplätze. Bis heute basiert die Finanzierung der Frauenhäuser mitunter auf Spendenbasis was die Notwendigkeit von öffentlicher Unterstützung und Bewusstsein für dieses Thema unterstreicht und unbedingt weitere Fördermittel nötig macht! Schon über eine jährliche Unterstützung in Form einer Mitgliedschaft von 40 € freut sich das Frauenhaus.
Wir danken Frau Kerstin Bergdorf für diesen informativen Abend der unser Bewusstsein dahingehend geschärft hat, mit offenen Augen und Ohren achtsam auf Hilferufe oder Ungewöhnliches zu reagieren und ggf. auch zu einer Anzeige zu bringen. Vielen Dank!